Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme
- GÜLTIGE ARBEITSMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG (AMU)
Die Arbeitsmedizinische Untersuchung muss durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden. Dieser muss die Eignung/ Tauglichkeit für “Gefährliche Baumarbeiten” gemäß § 2 VSG 4.2 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau attestieren. (B45) - Schutzausrüstung:
Forstsicherheitsschuhe, Schutzhelmkombination, Schnittschutzhose, Arbeitshandschuhe und Arbeitsjacke in Leuchtfarbe sowie wetterfeste Kleidung - Volljährigkeit
WICHTIG
Die geforderten Gesundheitsnachweise sind am Montag, VOR Unterrichtsbeginn und OHNE Aufforderung dem Kursleiter vorzulegen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss aus dem Lehrgang.